UVV-Prüfung für gewerbliche Fahrzeuge
Sicherheit nach BGV D29
Jährliche Sicherheitsprüfung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen den Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Laut der BGV D29 – Fahrzeuge müssen diese Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft werden.
Diese Vorschrift dient der Sicherheit von Fahrern, Beifahrern und anderen Beteiligten im gewerblichen Umfeld – und ist gesetzlich verpflichtend.
Was fällt unter die UVV-Prüfung?
Die UVV-Prüfung umfasst nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch dessen spezielle Auf- und Anbauten. Dazu zählen insbesondere:
- Ladekrane
- Ladebordwände
- Anhänger mit speziellen Funktionen
- Einrichtungen zur Ladungssicherung
Ziel ist es, den arbeitssicheren Zustand dieser Komponenten sicherzustellen und potenzielle Unfallrisiken zu vermeiden.
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen erfolgen – also eine Person mit nachgewiesener Qualifikation und Erfahrung in der Bewertung von gewerblich genutzten Fahrzeugen und deren Einrichtungen.
Als anerkannte Prüfstelle unterstützen wir Sie bei der gesetzeskonformen Durchführung der UVV-Fahrzeugprüfung und dokumentieren diese ordnungsgemäß gemäß DGUV-Vorgaben.
Warum ist die UVV-Prüfung wichtig?
- Gesetzliche Pflicht für gewerbliche Fahrzeughalter
- Vermeidung von Arbeitsunfällen und Haftungsrisiken
- Nachweis der Betriebssicherheit bei Kontrollen
- Wahrung des Versicherungsschutzes
- Sicherheit für Fahrer und Unternehmen
Versäumnisse können bei einem Unfall rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen – regelmäßige Prüfungen schaffen hier Sicherheit.